Teilnahmebedingungen

Wer kann mitmachen?

Am Feriendorf können Heroldstatter Kinder mitmachen, wenn sie nach den Sommerferien in die zweite bis zur siebten Schulklasse kommen. Alle die nach den Sommerferien in die Achte kommen dürfen leider nicht mehr mitmachen.
Die Teilnehmerzahl bei den Kursen ist begrenzt.
Sollte der 1.Wahl-Kurs überbelegt sein, verteilt das Organisationsteam die Kinder dann möglichst interessengerecht (laut 2.-Wahl-Angabe in der Anmeldung) auf die noch freien Kurse.
Wir weisen darauf hin, dass bei einem Rücktritt von der Teilnahme am Feriendorf eine
Rückerstattung der Teilnahmegebühr nur dann gewährt werden kann, wenn die Teilnahme aufgrund von Krankheit oder einem anderen Ereignis höherer Gewalt während der gesamten Woche nicht möglich ist.

Mit der Anmeldung stimmen die Erziehungsberechtigten zu, dass im Rahmen des Feriendorfes gemachte Fotos, auf denen ihre Kinder abgebildet sind, hier auf dieser Webseite eingestellt werden.

Versicherung

Für sämtliche Teilnehmer am Feriendorf, einschließlich der Betreuer, ist von der Gemeinde Heroldstatt eine Unfallversicherung abgeschlossen worden.

Versichert ist neben den Veranstaltungen auch der direkte Weg von der Wohnung.
Ferner besteht eine Haftpflichtversicherung, mit der die gesetzliche Haftung der Gemeinde Heroldstatt und die persönliche Haftung der Betreuer abgedeckt sind. Nicht versichert werden kann die persönliche Haftung der Kinder, d.h. die Haftpflicht der Eltern muss z.B. bei einer eingeworfenen Fensterscheibe in gleicher Weise eintreten, wie dies während des Schulbesuchs oder in der Freizeit der Fall ist.